Raiffeisen ELBA-internet

Hier anmelden
Nur ein Login für alle Online-Services:
  • Online Banking
  • Wertpapier-Services
  • Persönliche Mailbox
  • Online Sparen
  • und vieles mehr

Offenlegung gem. § 26 BWG zurück

Gemäß § 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich Informationen über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation offenzulegen. Die Offenlegung der Informationen erfolgt mittels Internet. Die rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung der Daten bildet die Offenlegungsverordnung (OffV), BGBl. II, Nr. 375/2006)

Details zur Offenlegung lt. § 26 BWG entnehmen Sie bitte dem PDF-Download (rechts).